Eintragungsverfahren für 3 Volksbegehren von 18.bis 25.01.2021

Montag, 18. Januar 2021 08:00 Uhr bis Montag, 25. Januar 2021 20:00 Uhr

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
 „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“    
„Für IMPF-FREIHEIT“        
„Ethik für ALLE“

Die Stimmberechtigten können im festgesetzten Eintragungszeitraum in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder beiden Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift  auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tage des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Dezember 2020 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen war.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Am Gemeindeamt Viehdorf können Eintragungen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag,  18. Jänner 2021,  8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag,  19. Jänner 2021,
 8:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch,   20. Jänner 2021,  8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag,
  21. Jänner 2021,  8:00 – 20:00 Uhr
Freitag,  22. Jänner 2021,  8:00 – 16:00 Uhr

Samstag,  23. Jänner 2021,  8:00 – 10:00 Uhr
Sonntag,  24. Jänner 2021   geschlossen
Montag,   25.  Jänner 2021,  8:00 – 16:00 Uhr

"Tierschutzvolksbegehren"
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Tiere sind fühlende Wesen. Sie sind von uns zu respektieren und zu schützen. Doch Millionen Tiere erhalten diesen Schutz nicht und leiden unermessliche Qualen. Wir wollen ihnen in Österreich eine starke Stimme geben. Um Tierleid zu beenden und Alternativen zu fördern, verlangen wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber. Diese sollen heimische BäuerInnen stärken und sich positiv auf die Gesundheit, Umwelt und Klima und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.“

"Für Impf-Freiheit"
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Der Art.7 (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen. “

"Ethik für alle"
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Zur Erfüllung des Wertevermittlungsauftrages der Schule (§1(2) SchOG, Art14(5a) B-VG) fordern wir die Einführung eines vom Religionsunterricht entkoppelten Ethikunterrichtes in jeder Schule mit Öffentlichkeitsrecht als Pflichtfach für alle SchülerInnen von der 1. bis zur 12./13. Schulstufe. Ferner fordern wir:
• Ein abgeschlossenes Ethik-Lehramtsstudium als Mindestqualifikation für EthiklehrerInnen
• Unvereinbarkeitsregeln für Ethik-und zugleich ReligionslehrerInnen
• Ein Ethikfachinspektorat“




Veranstaltungsort

Dorfhaus Viehdorf
Dorfplatz 1
3322 Viehdorf

Veranstalter

Gemeinde Viehdorf
www.bmi.gv.at/volksbegehren