Eintragungszeitraum Volksbegehren von 20. bis 27.09.2021
In der Zeit von Montag, 20. September bis Montag, 27. September 2021 finden die Eintragungsverfahren für die folgenden vier Volksbegehren statt:
1) „IMPFPFLICHT NOTFALLS JA“ 2) „IMPFPFLICHT STRIKTES NEIN“
3) „NOTSTANDSHILFE“ 4) „KAUF REGIONAL“
Die Stimmberechtigten können im Eintragungszeitraum in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder allen beantragen Volksbegehren durch eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf der Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden unter: www.bmi.gv.at/volksbegehren
Hinweis: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt!
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tage des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16.08.2021 in der Wählerevidenz eingetragen ist.
Am Gemeindeamt Viehdorf können Eintragungen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 20. Sept. 2021, 8:00 – 16:00 Uhr Dienstag, 21. Sept. 2021, 8:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch, 22. Sept. 2021, 8:00 – 16:00 Uhr Donnerstag, 23. Sept. 2021, 8:00 – 20:00 Uhr
Freitag, 24. Sept. 2021, 8:00 – 16:00 Uhr Samstag, 25. Sept. 2021, 8:00 – 10:00 Uhr
Sonntag, 26. Sept. 2021, geschlossen Montag, 27. Sept. 2021, 8:00 – 16:00 Uhr
Volksbegehren.pdf
Dienstag, 14. September 2021