Volksbegehren - 25. März bis 1. April 2019

Aktuelle Informationen über Volksbegehren:

  • Für verpflichtende Volksabstimmungen (25. März bis 1. April 2019)
    Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
    "Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von Politikern bevormundet werden kann.

    Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages.

    Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen."

  • CETA-Volksabstimmung (25. März bis 1. April 2019)
    Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
    „Wir sind gegen CETA!

    Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, die den Staat Österreich für ihre möglichen Investitionsverluste mittels privater Schiedsgerichte haftbar machen können, ab.

    Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung beschließen. Wir regen daher eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine Volksabstimmung über den CETA-Vertrag beschlossen werden kann und muss.“

Volksbegehren