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Kundmachung - Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramm
Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der KG Viehdorf und Seisenegg abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 26.07.2019 bis 06.09.2019 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Viehdorf ÖROP 2003 8. Änderung Übersicht.pdf
Übersicht
Mittwoch, 24. Juli 2019
Viehdorf ÖROP 2003 8. Änd. Kundmachung.pdf
Kundmachung
Mittwoch, 24. Juli 2019