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Kundmachung - Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramm

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der KG Viehdorf und Seisenegg abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 26.07.2019 bis 06.09.2019 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Viehdorf ÖROP 2003 8. Änderung Übersicht.pdf

Übersicht
Mittwoch, 24. Juli 2019

Viehdorf ÖROP 2003 8. Änd. Kundmachung.pdf

Kundmachung
Mittwoch, 24. Juli 2019