ZILVILSCHUTZ - INFORMATION ZU STARKREGENEREIGNISSE, VORSORGE

Veröffentlicht am: 23.07.2025

Als Starkregen werden Niederschläge von mehr als 25 Millimetern pro Stunde oder mehr als 35 Millimetern in sechs Stunden bezeichnet. Im Unterschied zu Hochwasser hat Starkregen nicht unbedingt etwas mit Gewässern (Bächen, Flüssen etc.) zu tun, sondern wird durch das Abregnen von Gewitterwolken verursacht.

Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und können drastische Folgen mit sich bringen:

Der Boden kann die großen Wassermassen nicht auf einmal aufnehmen. Auch die Kanalisation

ist schnell überfordert.

 

Mögliche Folgen

  1. Überschwemmungen
  2. Hangwasser
  3. Sturzfluten
  4. Erdrutsche

Solche Ereignisse können schwierig oder kaum vorhergesagt werden, sind aber wegen ihrer Plötzlichkeit sehr gefährlich.

 

Einer oder mehrere der folgenden Faktoren können ein erhöhtes Risiko für Sie bedeuten:

- Ihr Gebäude liegt in einer Geländesenke

- Ihr Gebäude liegt an einer abschüssigen Straße

- Ihr Gebäude ist an den Kanal angeschlossen

- Oberflächenwasser kann von benachbarten Gründen zu Ihnen fließen

- In der Umgebung kann Wasser aus dem Kanal austreten und zu ihrem Gebäude fließen

- Es besteht die Gefahr eines Grundwasseranstiegs

- In der Nähe Ihres Grundes befindet sich ein Gewässer (Fluss, See, Bach,...)

- Es könnten Bäume unterspült werden und umstürzen

 

Das Fehlen einzelner oder mehrerer der folgenden Vorsorgemaßnahmen kann das mögliche Schadensausmaß erhöhen:

- Ihr Keller ist nicht gegen eintretendes Grundwasser geschützt

- Ihr Haus bzw. Keller sind nicht gegen eintretendes Oberflächenwasser geschützt (Türen, Fenster, Lichtschächte)

- Abwasser- und Entwässerungsleitungen sind nicht gegen Kanalrückstau gesichert, bzw. sind die Rückstau-Sicherungen nicht funktionstüchtig oder werden nicht regelmäßig gewartet

- Dachrinnen und Bodenabläufe werden nicht regelmäßig von Laub gesäubert (damit Wasser besser abfließen kann)

 

Falsche Lagerung kann zu gravierenden Problemen führen:

  1. Wertvolle Gegenstände und Elektrogeräte sind in gefährdeten Räumen gelagert
  2. Giftstoffe, Öle und Lacke sind in gefährdeten Räumen gelagert (z.B. Ölheizung)
  3. Gegenstände sind in gefährdeten Räumen direkt auf dem Boden gelagert (und nicht auf einem Regal)
  4. Meine Dokumente und mein Notgepäck sind in flutbaren bzw. schwer zugängigen Räumen gelagert

 

Weitere Informationen unter: Downloads | NÖ Zivilschutzverband