Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Bitte bringen Sie ihre E-Card und einen aktuellen monatlichen Einkommensnachweis aller im Haushalt gemeldeter Personen (auch Nachweise über Alimente oder Unterhalt) mit.
Antrag Heizkostenzuschuss
Richtlinien