Zustimmungserklärung bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Nach Verlust oder Diebstahl des Typenscheins müssen Sie bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins anfordern. Dazu benötigen Sie eine Zustimmungserklärung (oft auch als "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezeichnet) der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Nach einem Diebstahl muss bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.
Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes gegenüber der Zulassungsbehörde (es handelt sich hier aber um keine österreichweite Regelung).
Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wenden Sie sich an das zuständige Fundamt.
Der neue Typenschein darf weiters erst ausgestellt werden, wenn durch eine Abfrage bei einer dafür zur Verfügung stehenden Datenbank die Unbedenklichkeit der Duplikatausstellung bestätigt worden ist; eine solche Abfrage kann unterbleiben, wenn das Fahrzeug bereits vor dem 1. Juli 2007 erstmals zugelassen worden ist.
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung: die Behörde, in deren Sprengel die Besitzerin/der Besitzer des Fahrzeuges ihren/seinen Hauptwohnsitz hat.
- In Städten mit Bundespolizei: die Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→ LPD Wien)
- In Städten ohne Bundespolizei bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Städten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Für ein Typenschein-Duplikat: die Generalimporteurin/der Generalimporteur
Verfahrensablauf
Zur Beantragung der Zustimmungserklärung wenden Sie sich an die Behörde, in deren Sprengel die Besitzerin/der Besitzer des Fahrzeuges ihren/seinen Hauptwohnsitz hat. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen, wenn Sie sich vertreten lassen.
Mit der Zustimmungserklärung der Behörde können Sie von der Generalimporteurin /vom Generalimporteur des Fahrzeugs ein Typenschein-Duplikat anfordern.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung:
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Diebstahlsanzeige oder Verlustanzeige bzw. Erklärung über den Verlust
- Vollmacht, wenn die Besitzerin/der Besitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)
Für ein Typenschein-Duplikat:
- Zustimmungserklärung
Kosten
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung:
Die Kosten können je nach Bundesland variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Kraftfahrgesetz (KFG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie