Meldung des Todesfalls: Finanzamt
Falls die Verstorbene/der Verstorbene unselbstständig beschäftigt oder bereits in Pension war bzw. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, wird das zuständige Finanzamt automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. der leistungsauszahlenden Stelle verständigt.
Im Fall einer selbstständigen Berufstätigkeit der Verstorbenen/des Verstorbenen ist es für die Hinterbliebenen empfehlenswert, das zuständige Finanzamt unter Vorlage einer Kopie der Urkunde über einen Todesfall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") umgehend zu verständigen, um eventuelle Vorschreibungen von Steuern an die Verstorbene/den Verstorbenen zu vermeiden.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.
Hinweis
HELP-Redaktion
Quelle: HELP.gv.at