Unterstützungen für Verbrechensopfer
Aktuelle Informationen zu Unterstützungen für Verbrechensopfer, Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht, Beratung für Verbrechensopfer, Opfernotruf, Frauenhelpline gegen Männergewalt etc.
- Allgemeines zu Unterstützungen für Verbrechensopfer
- Verbrechensopfer und ihre Rechte im Gerichtsverfahren
- Maßnahmen nach Gewaltanwendung
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Beratung für Verbrechensopfer
- Beratungsstellen für Verbrechensopfer
- Sozialentschädigung für Verbrechensopfer (→ Sozialministeriumservice)
Opfernotruf: 0800/112 112
Frauenhelpline gegen Männergewalt: 0800/222 555
Formulare zu diesem Thema
Letzte Aktualisierung: 10. März 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion