Identität für elektronische Geschäfte
Bei vielen Internetseiten muss ein Benutzername und ein Kennwort zum Login angegeben werden. Bei Webseiten, die bereits die Verwendung einer Bürgerkarte/Handy-Signatur unterstützen, können die Nutzerinnen/die Nutzer sich einfach mit ihrer kartenbasierten Bürgerkarte (z.B. aktivierter e-card) oder ihrem aktivierten Mobiltelefon (Handy-Signatur) ausweisen, ohne sich eine Fülle von unterschiedlichen Benutzername-Passwort-Kombinationen merken zu müssen.
Zusätzlich zur Ausweisfunktion bietet die Bürgerkarte/Handy-Signatur auch die Möglichkeit, Dokumente einfach und sicher elektronisch zu unterschreiben. Die elektronische Unterschrift bietet Rechtssicherheit und Schutz vor unbemerkten Änderungen.
Mit der Novelle zum E-Government-Gesetz kommt es zu einer Weiterentwicklung der "Bürgerkarte" zu einem "Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID)". Neben einem behördlichen Registrierungsprozess werden auch die Nutzungsmöglichkeiten mit der Einführung des E-ID erweitert. So können in Zukunft weitere Merkmale (etwa Personenstands- oder Meldedaten) sowie das Bestehen einer Einzelvertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dadurch sollen die Einsatzmöglichkeiten (Abruf von Dokumenten, die bei Behörden bereits vorliegen wie z.B. Registerauszüge) der Bürgerkarte/Handy-Signatur sukzessive ausgeweitet und durch die rechtliche Anerkennung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten die Verwendung in diesen Ländern ermöglicht werden. Wer einen Reisepass beantragt, soll künftig grundsätzlich automatisch auch einen E-ID erhalten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen