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Örtliches Raumordnungsprogramm 2003 - 9. Änderung

Kundmachung


Örtliches Raumordnungsprogramm 2003


9. Änderung - Entwurf


Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm (Örtliches Entwicklungskonzept) der Gemeinde in allen Katastralgemeinden abzuändern.



Der Entwurf wird gemäß § 25 iVm §§ 24 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit


Von 02.11.2026 bis 14.12.2026


im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.


Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (http://www.viehdorf.gv.at) und der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.


Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.

 

Unterlagen einsehbar unter: https://kommunaldialog.at/verfahren/viehdorf

 

Dokumente