Gemeindeamt Viehdorf

Franz Zehethofer - Bürgermeister

Maria Seisenbacher - Amtsleiterin, Buchhaltung, Personalangelegenheiten
Katharina Gruber- Buchhaltung, Bürgerservice
Petra Waser - Bürgerservice, Bauamt
Christian Zehetgruber - Bauhofleiter
Franz Kloibhofer - Bauhofmitarbeiter


Dorfplatz 1
3322 Viehdorf
Tel.: 07472 / 64 114
FAX: 07472 / 64 114 - 20
e-mail: gemeinde@viehdorf.gv.at

Parteienverkehr:
Montag - Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag von 13.30 - 18.00 Uhr

Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung


Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr

Zuständigkeiten

Abgaben, Gebühren, Steuern
Abwasserbeseitigungsanalgen, Kanalisation
Allgemeine Verwaltung des Melderegisters
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Infrastrukturausbau und Finanzen

Wirkungsbereich:

Angelegenheiten für Bauwesen, Infratstruktur und Finanzen

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Mobilität, Energie und Digitalisierung Zuständig für Angelegenheiten der Wirtschaft, Energie und Gemeindeentwicklung
Ausschuss für Gesunde Gemeinde, Soziale Dorferneuerung, Gemeindeveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit

Wirkungsbereich:

Gesunde Gemeinde, Soziale Dorferneuerung, Gemeindeveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit

Ausschuss für Kindergarten, Schule u. Verwaltung

Wirkungsbereich:

Angelegenheiten der Schule, Kindergarten und Verwaltung

Ausschuss für Landwirtschaft, Straßen, Güterwege und Winterdienst

Wirkungsbereich:

Erarbeitung von Projekten für Straßenbau, Straßensanierung, Güterwege, Winterdienst mit Koordination, Straßenbeleuchtung, Gehsteige und Gehwege

Ausschuss für Tourismus, Kultur, Familie, Soziales

Wirkungsbereich:

Tourismus, Kultur, Familie, Soziales

Ausschuss für Umweltschutz, Sport und Freizeitanlagen

Wirkungsbereich:

Umweltschutz, Sport und Freizeitanlagen

Ausschuss für Wirtschaft, Friedhof, öffentliche Gebäude u. Anlagen

Wirkungsbereich:

Entscheidungen, die die Wirtschaft betreffen, Friedhofsverwaltung, bauliche Maßnahmen vorberaten und an zuständige Ebene weiterleiten, Verwaltung der öffentlichen Gebäude und Anlagen

Vorberatung von notwendigen Abwasser- und Abfallentsorgungsanlagen

Bebauungsplan

Darin sind die näheren Bebauungsbestimmungen und Bauvorschriften ersichtlich (Bebauungsweise, Bebauungshöhe, Bebauungsdichte, Baufluchtlinien).

Hier finden Sie Informationen zum Thema "Bauwesen".

Begräbnisse (Koordination und Mithilfe)
Botengänge
Bürgermeisterangelegenheiten
Ehrungen & Gratulationen
Familienangelegenheiten
  • Meldung eines neugeborenen Babys am Wohnort
  • Beantragung des NÖ Familienpasses beim Land NÖ
  • Hilfestellung bei allen Antragstellungen wie Familienbeihilfe, Kleinkinderbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mutter-Kind-Pass-Bonus beim Finanzamt
  • Antragstellung der NÖ Familienhilfe für jene Mütter, die keinen Anspruch auf Karenzgeld haben
  • Ausgabe des Impfgutscheinheftes des Landes NÖ für alle Impfungen
  • Geburtengutschein der Gemeinde
  • Förderungsaktion zum Ankauf von Mehrwegwindeln
Hier finden Sie Informationen zum Thema "Geburt".
Hier finden Sie Informationen zum Thema "Heirat".
Flächenwidmungsplan

Darin ist die Widmung der Grundstücke ersichtlich (Bauland - Wohngebiet,Gewerbe,Arar, Grünland, Verkehrsflächen, Wald, Gewässer,...).

Hier finden Sie Informationen zum Thema "Bauwesen".
Friedhof (Aufsicht und Pflege (inkl. Aufbahrungshalle))
Fundamt
Gemeindebaustellen (Mithilfe und Bauaufsicht)
Gemeindestraßen, Gehsteige, Parkplätze
Grünanlagenpflege (Rabatte, Spielplätze, Sportgelände)
Grundgebührenbefreiung Radio, Fernsehen und Telefon
Instandhaltung der Spielplätze und Spielgeräte
Kassenverwaltung
Katastralmappe

Darin ist die Lage der einzelnen Grundstücke und die Grundstücksnummer ersichtlich. Anhand der Grundstücksnummer kann die Fläche, die Nutzungsart und der Eigentümer über das Grundstücksverzeichnis ermittelt werden.

Hier finden Sie Informationen zum Thema "Bauwesen".
Kindergartenangelegenheiten
Kindergartenhelferin
Kultur
Meldezettel, Meldebestätigung, Meldeauskunft

Hier finden Sie Informationen zum Thema "Meldewesen".
Müll- und Wertstoffsammelstellen
Nachmittagsbetreuung
Polioimpfungen
Prüfungsausschuss

Wirkungsbereich: Prüfung der Gemeindegebarung gem. § 82 NÖ Gemeindeordnung

Raumpflege
Reparaturen aller Art
Schulwart
Sozialhilfeanträge
Sprechstunde Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Sterbefälle
Strafregisterauszüge
Straßenbeleuchtung
Stützkraft Kindergarten
Tagesmütter
Überweisungen
Umweltgemeinderat
Vertretung des Amtsleiters
Volksbegehren, Volksbefragungen
Volkszählungen
Vollzug des Meldegesetzes
Vorschreibung
Vorsitz im Ausschuss Bauangelegenheiten, Infrastrukturausbau und Finnanzen
Vorsitz im Ausschuss Friedhof, öffentliche Gebäude und Anlagen
Vorsitz im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Gemeindeentwicklung
Vorsitz im Ausschuss Gesunde Gemeinde, Soziale Dorferneuerung, Gemeindeveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
Vorsitz im Ausschuss Kindergarten, Schule und Verwaltung
Vorsitz im Ausschuss Landwirtschaft, Straßen, Güterwege und Winterdienst
Vorsitz im Ausschuss Tourismus, Kultur, Familie und Soziales
Vorsitz im Ausschuss Umweltschutz, Sport und Freizeitanlagen
Vorsitz im Prüfungsausschuss
Wahlen
Wählerevidenz
Wasserversorgungsanlagen, Wartungsarbeiten, Wasserzählerablesung
Winterdienst, Straßenreinigung
Wohnsitzan-, ab- , ummeldung Meldepflicht


Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Hierbei sind verschiedene Fristen zu beachten.
Auch die Unterkunftnahme in einem Beherbergungsbetrieb ist jedenfalls zu melden und erfolgt durch Ausfüllen des Gästeblattes.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Personen, die anderswo gemeldet sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie

  • in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft nehmen (z.B. Urlaub bei den Großeltern),
  • in einer Krankenanstalt aufgenommen sind,
  • als Minderjährige in einem Kinder-, Schüler- oder Studentenheim bzw.
  • als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache in einer Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Kaserne) untergebracht sind.
Meldevorgang (An- und Abmeldung)

Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
zuständige Behörde: Meldeamt der Gemeindeämter
Die An- bzw. Abmeldung kann

  • persönlich,
  • durch eine Vertrauensperson (mit den Originaldokumenten des/der Meldepflichtigen oder beglaubigten Kopien dieser Dokumente) oder
  • postalisch (mit den Originaldokumenten des/der Meldepflichtigen oder beglaubigten Kopien dieser Dokumente) erfolgen.
  • Anmeldungen per FAX oder via E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.
    Hinweis:
    Wer seinen/ihren Hauptwohnsitz neu anmeldet, kann zusammen mit der Anmeldung auch die Abmeldung von der alten Unterkunft beziehungsweise auch eine Ummeldung vornehmen. Zuständig ist dann der Meldeservice am neuen Hauptwohnsitz.


mitzubringende Dokumente:amtlicher LichtbildausweisMeldezettel erhältlich direkt in den Meldebehörden, in einigen Trafiken, als  Meldezettel-Formular (zum Download)


Achtung:

  • Falls Sie Ihre Identität nicht nachweisen können, weil Sie keinen amtlichen Lichtbildausweis besitzen, benötigen Sie jedenfalls eine Geburtsurkunde.
  • für UnterkunftnehmerInnen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen ("Fremde"): zusätzlich Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • bei Anmeldung eines Neugeborenen: zusätzlich amtlicher Lichtbildausweis des/der Anmeldenden, Geburtsurkunde
  • bei Anmeldung auf Grund einer Adressänderung durch Heirat: zusätzlich Heiratsurkunde
  • bei Anmeldung auf Grund einer Adressänderung durch Scheidung: zusätzlich Scheidungsurkunde

Hinweis: Der Meldezettel muss bei Hauptmietwohnungen von der Hausverwaltung, bei Untermietwohnungen von dem/der HauptmieterIn und bei Eigentumswohnungen oder Häusern von dem/der EigentümerIn unterschrieben werden.

 

 

Zuschuss Alten-, Krankenpflege

Zuschuss der Gemeinde bei Betreuung alter, kranker und hilfsbedürftiger Menschen durch Hilfsorganisationen wie NÖ Hilfswerk, Volkshilfe, Caritas ...