Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (30. Sept. 2024) in der Gemeinderats-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Wahllokal: Dorfhaus Viehdorf, Sitzungssaal
Wahlzeit: von 7:00 bis 13:00 Uhr
Amtliche Wahlinformation: Allen Wahlberechtigten wurde Anfang Dezember eine „Amtliche Wahlinformation“ von der Gemeinde per Post zugestellt. Diese enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.
Bitte bringen Sie den entsprechenden Abschnitt am Wahltag in das Wahllokal mit!
Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung. Sie werden ersucht, bei der Wahl auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen!
Wahlkarten: Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann können Sie ab sofort eine Wahlkarte beantragen.
Die Beantragung einer Wahlkarte ist auf folgende Arten möglich:
- Persönlich (NICHT telefonisch) haben Sie bis Freitag, dem 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr Zeit, eine Wahlkarte zu beantragen.
- Schriftlich am Gemeindeamt (mit ihrer Anforderungskarte, die in der „Amtlichen Wahlinformation“ enthalten ist;
- Elektronisch im Internet: Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie auf meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte bis 22.01. beantragen.
Die Versendung der Wahlkarten erfolgt frühestens ab 7. Jänner 2025, da wir erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel, Kuverts, etc. zur Verfügung haben. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die persönliche Beantragung und sofortige Ausstellung der Wahlkarte möglich.
Das Ausstellen der Briefwahlkarte im Bürgerservice des Gemeindeamtes dauert nur zwei Minuten. Im Sinne der Ökonomie und Kostenersparnis können Sie, anstatt die Anforderungskarte beim Dorfhaus in den Postkasten zu werfen, direkt am Gemeindeamt ihre Briefwahlkarte beantragen und gleich mitnehmen. Sie haben sofort die Möglichkeit, in einer Wahlzelle zu wählen und vermeiden so zwei Postwege, die Kosten und das Risiko eines Verlustes/verspäteter Zustellung mit sich bringen.
Die Wahlkarte muss bis spätestens am Sonntag, 26. Jänner 2025, 6:30 Uhr in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden oder bis Wahlschluss direkt im Wahllokal abgegeben werden.
Gemeinderatswahl am 26.01.2025 - Wahlkartenantrag
GEMEINDERATSWAHL AM 26.01.2025 - WAHLKARTENANTRAG
Veröffentlicht am: 04.12.2024