LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL

Veröffentlicht am: 04.02.2025

Die Landwirtschaftskammern sind die gesetzlichen Interessensvertretungen der Land- und Forstwirtschaft. Landwirtschaftskammern in Nieder?sterreich bestehen aus der N? Landes-Landwirtschaftskammer und 21 Bezirksbauernkammern. Die Mitglieder dieser Kammern werden alle f?nf Jahre neu gew?hlt.

Wer darf w?hlen?

Wahlberechtigt sind Personen, die


Juristische Personen k?nnen auch Kammermitglieder sein und f?r diese gehen deren Vertreter w?hlen.

Wahllokal:   Dorfhaus Viehdorf, Sitzungssaal

Wahlzeit:     von  8.30 bis 12.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf noe.lko.at/landwirtschaftskammerwahl-2025.

Sie k?nnen eine Briefwahlkarte beantragen:

Schriftlich (z.B. per Mail) oder mittels Vollmacht bis 5.3.2025 oder pers?nlich bis 7.3.2025 bei der Gemeinde. Beantragung unter Bekanntgabe des Grundes, z.B. ?Ortsabwesenheit? oder ?Gesundheitliche Gr?nde?. Da wir die Drucksorten nicht vor dem 25.2.2025 erhalten, k?nnen die Wahlkarten fr?hestens ab 26.2.2025 ausgestellt/

versendet werden.

Die Wahlkarten m?ssen bis Sonntag, 9.3.2025 am Gemeindeamt einlangen.

Sie k?nnen die Wahlkarte bis zum Wahltag pers?nlich oder per Bote vorbeibringen, die Wahlkarte beim Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder diese zeitgerecht per Post ?bermitteln.

Die Erstellung der W?hlerverzeichnisse erfolgte durch die Gemeinde unter Mithilfe der ?rtlichen Bezirksbauernkammer bzw. des ?rtlichen Bauernbundes.