Ab 2. September ist die Fotoerfassung für die e-card nach Terminvereinbarung am Gemeindeamt möglich.
Verpflichtende Aufbringung eines Fotos auf alle ab dem 1.1.2020 ausgestellten e-cards für Personen > 14J
• Grundsätzlich werden die Fotos aus bestehenden Registern herangezogen:
1. Identitätsdokumentenregister (IDR): österreichischer Reisepass und österreichischer Personalausweis; ID Austria
2. Führerscheinregister (FSR): Scheckkartenführerschein
3. Fremdenregister (IZR): Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass,…
• Ist kein Foto in den Registern vorhanden, ist der Karteninhaber verpflichtet, ein Foto beizubringen
Ausnahmen, welche von der Fotobeibringpflicht ausgenommen sind
− Personen, die im Ausstellungjahr der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben
− Personen ab inkl. Pflegestufe 4
Information an Karteninhaber, dass sie ein Foto beibringen müssen erfolgt durch
− Sozialversicherung
− Gesundheitsdiensteanbieter, sofern sie Informationen dazu vom e-card System erhalten
− Dienstgeber
Vorzulegende Dokumente
• Lichtbildausweis
• Passbild
• Grundsätzlich e-card → SV Nummer