Bauwesen

Beschreibung

Gesetze  Meldepflicht Einreichung, Kommissionierung Bausprechtag, Bausachverständige Bauverhandlung Diverse Infos über das Bauen Gesetze:


Die NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, die NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl. 8200/7 und das NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000, in den jeweils geltenden Fassungen bilden die Grundlagen für baubehördliche Bewilligungsverfahren.

Meldepflicht:


Die baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind im § 14 der NÖ Bauordnung aufgelistet. Die bauanzeigepflichtigen Bauvorhaben sind im § 15 der NÖ Bauordnung aufgelistet. Ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben ist mindestens 8 Wochen vor Beginn der Ausführung dem Bürgermeister schriftlich anzuzeigen. Die bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben sind im § 17 der NÖ Bauordnung aufgelistet.

Einreichung, Kommissionierung:


Dem Antrag auf eine Baubewilligung sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Nachweis des Grundeigentumes oder Nutzungsrechtes (Grundbuchauszug, Mietvertrag, etc.)
  • Bauplan und Lageplan in 3-facher Ausfertigung gem. § 19 NÖ Bauordnung
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung

Die Antragsunterlagen sind vom Verfasser (Baumeister, Architekt), vom Bauwerber und vom Grundeigentümer zu unterfertigen.

 

Bausprechtag, Bausachverständige:

Bausprechtage werden in der Bürgerinformation angekündigt.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass sich unsere Gemeindebürger vor und bei der Planung von Baumaßnahmen bei einem Bausprechtag am Gemeindeamt beraten lassen können.

Wir ersuchen, gewünschte Bauberatungen bis eine Woche vor dem nächsten Beratungstermin am Gemeindeamt anzumelden. Die Beratungen sind für Sie kostenlos, eine Serviceleistung für unsere Gemeindebürger. Wir bitten von diesem Angebot Gebrauch zu machen, es erspart Ihnen Bauärger und Bauverzögerungen. Im Anschluss an den Bausprechtag werden anstehende Bauverhandlungen durchgeführt.

 

Bauverhandlung:


Nach der Einreichung eines Bauvorhabens wird eine Vorprüfung durchgeführt. Ergibt die Vorprüfung, dass Anrainerrechte oder sonstige öffentliche Rechte berührt sind, wird eine Bauverhandlung an Ort und Stelle durchgeführt.
Ergibt die Vorprüfung, dass das geplante Vorhaben keine Rechte berührt, entfällt die Bauverhandlung an Ort und Stelle, es wird eine "Büroverhandlung" durchgeführt. In beiden Fällen wird unsere Bausachverständige vom NÖ Gebietsbauamt beigezogen. Danach erfolgt die Erstellung des Baubewilligungsbescheides und Genehmigung der Baupläne durch den Bürgermeister.

Diverse Infos über das Bauen:


Beim Bauamt können verschiedene Broschüren wie "Der Häuselbauer", "Der kleine Ratgeber für den Bauherren", "Baufolder", "Fertighauskatalog u. Baufibel", "Bauen mit der Sonne" bezogen werden.

Serviceleistungen:


Die NÖ Gestaltungsakademie bietet firmenunabhängige Kurse und Seminare an: vom Neubau über Althaussanierung, Baurecht, Gestaltung und Erdstrahlen bis hin zur umweltgerechten Gartengestaltung. Programme liegen am Gemeindeamt auf. Weiters werden kostenlose Bauberatungen (Neubau, Solar- Architektur, Umbau, Renovierung) auf Wunsch auch vor Ort angeboten. ( 02742 / 9005 - 15 656).

Von der Umweltberatung Mostviertel werden Hausbauseminare für den Bauherren angeboten. ( 07472 / 61 486 - 620).