Geflügelpest-Verordnung 2007

Viehdorf befindet sich aktuell in einem „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“. Es müssen laut Rundschreiben zur
1. Novelle 2024 der NÖ Landesregierung vom 27.02.2024 folgende Maßnahmen gesetzt werden:

Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist. Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein. Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Was tun bei sinkender Legeleistung oder erhöhter Sterblichkeit?
Ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) sind bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat zu melden.
Meldepflicht von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln
Wenn wildlebende Wasservögel und Greifvögel tot aufgefunden werden, dann ist der Fundort der lokal zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin der Bezirksverwaltungsbehörde) anzuzeigen.

Hochpathogene Aviäre Influenza.pdf

Mittwoch, 28. Februar 2024