LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL

Veröffentlicht am: 04.02.2025

Die Landwirtschaftskammern sind die gesetzlichen Interessensvertretungen der Land- und Forstwirtschaft. Landwirtschaftskammern in Niederösterreich bestehen aus der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer und 21 Bezirksbauernkammern. Die Mitglieder dieser Kammern werden alle fünf Jahre neu gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Personen, die

  • Kammermitglied sind,
  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • gegen welche kein Wahlausschlussgrund vorliegt und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Juristische Personen können auch Kammermitglieder sein und für diese gehen deren Vertreter wählen.

Wahllokal:   Dorfhaus Viehdorf, Sitzungssaal

Wahlzeit:     von  8.30 bis 12.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf noe.lko.at/landwirtschaftskammerwahl-2025.

Sie können eine Briefwahlkarte beantragen:

Schriftlich (z.B. per Mail) oder mittels Vollmacht bis 5.3.2025 oder persönlich bis 7.3.2025 bei der Gemeinde. Beantragung unter Bekanntgabe des Grundes, z.B. „Ortsabwesenheit“ oder „Gesundheitliche Gründe“. Da wir die Drucksorten nicht vor dem 25.2.2025 erhalten, können die Wahlkarten frühestens ab 26.2.2025 ausgestellt/

versendet werden.

Die Wahlkarten müssen bis Sonntag, 9.3.2025 am Gemeindeamt einlangen.

Sie können die Wahlkarte bis zum Wahltag persönlich oder per Bote vorbeibringen, die Wahlkarte beim Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder diese zeitgerecht per Post übermitteln.

Die Erstellung der Wählerverzeichnisse erfolgte durch die Gemeinde unter Mithilfe der örtlichen Bezirksbauernkammer bzw. des örtlichen Bauernbundes.