Das Land NÖ unterstützt auch heuer wieder pflegebedürftige Menschen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftige Person.
Die Förderung kann jederzeit beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in NÖ
- Bezug von Pflegegeld Stufe 3 (volljährige und minderjährige Personen)
- Demenzerkrankung und Bezug von Pflegegeld Stufe 1 oder 2 (Vorlage einer ärztlichen Bestätigung )
- Bezug von Pflegegeld Stufe 1 oder 2 und minderjährig
- österreichische Staatsbürger und diesen gleichgestellten Personen
- Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ.
Die Antragstellung ist nur online möglich unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html
Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich!