Nutzungsbedingungen VORSchnupperticket VOR KlimaTicket Metropolregion
Gültig auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien + NÖ + Burgenland)

Das VOR-Schnupperticket (VOR KlimaTicket Metropolregion Wien + NÖ + Burgenland) ist eine übertragbare VerkehrsverbundJahreskarte, die von allen Viehdorfer Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern am Gemeindeamt tageweise gratis entliehen werden kann.

Ziel des Schnuppertickets ist ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.


Die Fahrkartengültigkeit

Das VOR Schnupperticket MetropolRegion ist auf allen VOR
Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn  Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, Vienna Airport Lines, CAT.

Kinder bis zum Alter von 6 Jahren können kostenlos mitfahren und benötigen kein eigenes Schnupperticket. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren fahren ermäßigt.

Ausleihbedingungen
Das VOR
Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden.

Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarte kann von allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen Hauptwohnsitz in Viehdorf gemeldet haben, für bis zu zwei aufeinander folgende Tage ausgeliehen werden.

Der Ausleihvorgang
Die Fahrkarte kann im Bürgerservice des Gemeindeamtes (Tel.: 07472/64114-13) oder online mit Registrierung unter 
schnupperticket.at reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Onlinestornierungen sind nur bis 1 Woche vor Ausleihdatum möglich, kurzfristige Stornierungen nur in der Bürgerservicestelle.

Das reservierte Ticket kann während der Öffnungszeiten am Gemeindeamt abgeholt werden (Montag – Donnerstag 07:00 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr, Freitag bis 13 Uhr)

Die Rückgabe muss durch Einwerfen in den Postkasten des Gemeindeamtes oder persönliche Rückgabe während den Amtszeiten bis spätestens 7:00 Uhr des Folgetages erfolgen.

Wird das Ticket am Freitag ausgeliehen, gehört Ihnen das Ticket das ganze Wochenende und muss bis Montag, spätestens 7:00 Uhr früh zurückgegeben werden (zB durch Einwurf in den Postkasten des Gemeindeamtes).

Bei der Entlehnung wird die FahrkartenÜbergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert, ebenso ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen!

MehrmalsEntlehnungen
Pro Person sind max. 5 Gratis-Entlehnungen pro Jahr möglich. Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich, jedoch nur kurzfristig (Vorreservierungen max. 3 Tage vor dem Termin) und nur bei Verfügbarkeit. Von diesen 5 Entlehnungen sind nur zwei an Wochenenden möglich.

Was ist wenn?

·         Bei Fahrkartenverlust ist der Entlehnende für den Ersatz des VOR Schnuppertickets verantwortlich (860 Euro pro Ticket)

·         Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie steht dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), so wird den Fahrkarten NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von 50,-- Euro pro Tag verrechnet.

·         Für Entlehnende, die das Schnupperticket reserviert haben und denen aus diesen Gründen kein Schnupperticket bereitgestellt werden kann, werden von der Gemeinde die Kosten einer Streckenkarte 2. Klasse (für die vom Entlehnenden geplante Strecke, zB Amstetten - St. Pölten) ersetzt.

Haftungen
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

Datenschutzhinweis

·       Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages (Entlehnung VORSchnupperticket) verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. Daten, die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und dann gelöscht, sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund im Einzelfall vorliegt, der eine längere Speicherdauer rechtfertigt bzw. erfordert. Sie sind berechtigt, folgende Betroffenenrechte gegenüber der Gemeinde Viehdorf geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserer Datenschutzerklärung unter https://viehdorf.gv.at/datenschutz-hinweis und in der Datenschutzerklärung der Buchungsplattform schnupperticket.at unter  https://schnupperticket.at.